An der Geschwister-Scholl-Oberschule in Vechta sind 107 Abschlusszeugnisse fehlerhaft ausgestellt worden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler hätten einen höheren Abschluss erhalten müssen. Nach Angaben des Berichts werden die Zeugnisse nun korrigiert.
Für die Betroffenen stellt sich darüber hinaus die Frage, ob sie Schadensersatz verlangen können. Ein solcher Anspruch ist nicht automatisch gegeben. Ob er besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Finanzieller Nachteil muss nachgewiesen werden
Entscheidend ist, ob durch den zu niedrig ausgewiesenen Abschluss ein konkreter Vermögensnachteil entstanden ist. Dazu könnten beispielsweise finanzielle Folgen gehören, die unmittelbar mit dem fehlerhaften Zeugnis zusammenhängen. Der Bericht nennt jedoch keine einzelnen Fälle und macht keine Angaben dazu, wie viele Betroffene tatsächlich einen solchen Nachteil erlitten haben.
Das zuständige Ministerium erklärte laut dem Bericht, pauschal lasse sich nicht sagen, wie häufig diese Voraussetzung erfüllt ist. Damit bleibt die mögliche Höhe oder der Umfang von Schadensersatzforderungen zunächst offen.
Zeugnisse werden berichtigt
Die Korrektur der Abschlusszeugnisse ist der bislang konkrete Schritt für die 107 Schülerinnen und Schüler. Ob darüber hinaus Ansprüche geltend gemacht werden können, muss jeweils anhand der persönlichen finanziellen Folgen und der gesetzlichen Regelungen geprüft werden.
Die Nachricht betrifft Vechta im Landkreis Vechta und damit nicht unmittelbar die Stadt Cloppenburg. Für Leserinnen und Leser aus Cloppenburg ist der Fall dennoch regional relevant, weil OM Online über Nachrichten aus den Gemeinden der Landkreise Cloppenburg und Vechta berichtet.