Nach einem tödlichen Jagdunfall ist ein Jäger aus Cloppenburg vom Amtsgericht Ludwigslust zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das berichtet OM Online in einem am 29. September 2026 veröffentlichten Gerichtsbericht.

Der Ausgang des Verfahrens sorgt bei der Witwe des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, für Unverständnis. Nach Angaben des Berichts hatte ihre Anwältin eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren gefordert.

Kritik an fehlender Wiedergutmachung

Die Anwältin kritisierte demnach außerdem, dass bis zum Zeitpunkt des Urteils keine Wiedergutmachung angeboten worden sein soll. Damit steht neben der Bewährungsstrafe auch der Umgang mit den Folgen des tödlichen Jagdunfalls im Mittelpunkt der Reaktion der Nebenklägerin.

Der Angeklagte verzichtete laut dem Bericht vor dem Urteil auf sein letztes Wort. Im Gerichtssaal in Ludwigslust wurde er von einem Verteidiger begleitet. Weitere Einzelheiten zum Unfallhergang, zur genauen Strafhöhe und zu den Auflagen der Bewährung enthält das vorliegende Material nicht.