Der Fall um eine bei einer Treibjagd in Harkebrügge erheblich verletzte Frau geht in die nächste Runde: Der Jäger, der wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt. Damit ist das Verfahren nach dem Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg noch nicht abgeschlossen.
Verletzung bei Treibjagd in Harkebrügge
Nach den vorliegenden Angaben soll der Jäger die Frau während einer Treibjagd in Harkebrügge erheblich verletzt haben. Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte ihn deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Weitere Einzelheiten zum genauen Ablauf der Jagd, zur Art der Verletzungen oder zum Strafmaß nennt der zugängliche Bericht nicht. Fest steht nach den Angaben des Berichts lediglich, dass die verletzte Frau weiterhin unter den Folgen leidet.
Berufung eingelegt
Der Jäger hat gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Das Verfahren wird damit weitergeführt. Welche Folgen der nächste Verfahrensschritt für das Urteil hat, lässt sich auf Grundlage der vorliegenden Informationen noch nicht sagen.
Der Bericht von OM Online – OM/Cloppenburg wurde am 11. August 2026 um 12.36 Uhr veröffentlicht. Autor ist Otto Höffmann.