Ein Fall aus dem Südkreis sorgt wegen eines außergewöhnlich hohen Alkoholwerts am Steuer für Aufmerksamkeit: Ein Dinklager war am Nachmittag mit 3,81 Promille durch Holdorf gefahren. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Vechta legte der Mann Berufung ein – ohne Erfolg.
Fahrt durch Holdorf mit 3,81 Promille
Nach den Angaben von OM Online ereignete sich die Fahrt in Holdorf. Der Mann saß dabei trotz eines Blutalkoholwerts von 3,81 Promille am Steuer. Der Bericht nennt als Zeitpunkt den Nachmittag und konkret „halb vier am Steuer“.
Das Amtsgericht Vechta hatte den Dinklager zunächst verurteilt. Der Betroffene akzeptierte diesen ersten Richterspruch jedoch nicht und ging in Berufung. Damit wurde der Fall beim Landgericht erneut verhandelt.
Landgericht bestätigt die erste Entscheidung
Die für das Berufungsverfahren zuständige Kammer des Landgerichts wies den weiteren Rechtsweg des Mannes zurück. Laut Bericht war die Berufung damit keine gute Entscheidung für den Angeklagten; der erste Richterspruch aus Vechta blieb bestehen.
Weitere Einzelheiten zur konkreten Strafe oder zu möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis nennt das zugrunde liegende Material nicht. Fest steht nach den vorliegenden Angaben lediglich, dass die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Vechta scheiterte.
Der Bericht wurde von Otto Höffmann verfasst und am 26. August 2026 um 10 Uhr bei OM Online veröffentlicht.