Ein 48-jähriger Mann aus Essen ist vom Amtsgericht Cloppenburg erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 8400 Euro und eine neue Sperre von 18 Monaten. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
Nach Angaben im Prozess hatte der Essener das Auto seines Schwagers von Molbergen nach Resthausen gefahren. Er erklärte, er habe geglaubt, kurze Strecken seien auch nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erlaubt. Außerdem habe er angenommen, dass die Sperre bereits abgelaufen sei.
Mehrfach wegen desselben Delikts verurteilt
Für den Mann war es dem Bericht zufolge nicht der erste Termin vor dem Amtsgericht Cloppenburg. In den vergangenen Jahren war er wiederholt mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert.
Vor fünf Jahren ging es um Straßenverkehrsgefährdung, eine Sperre und eine milde Geldstrafe. Drei Jahre später folgten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht eine weitere Sperre sowie 1500 Euro Geldstrafe. Vor drei Jahren wurden erneut das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine neue Sperre und 2500 Euro Geldstrafe genannt.
Vor zwei Jahren kamen nach dem Bericht ein Unfall, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Sperre bis Mai 2025 und 3000 Euro Geldstrafe hinzu. Im vergangenen Jahr folgten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine weitere Sperre bis Januar 2026 und 4000 Euro Geldstrafe.
Gericht stellt Gefängnisstrafe in Aussicht
Der Staatsanwalt verwies auf das umfangreiche Strafregister des Angeklagten. Das Gericht drohte ihm für einen weiteren Verstoß eine „sichere“ Gefängnisstrafe an. Mit dem aktuellen Urteil bleibt es zunächst bei einer Geldstrafe und der 18-monatigen neuen Sperre.